Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 15. Februar 2024 Rechtsvorschlag. Mit Verfügung vom 18. März 2024 beseitigte die Beschwerdegegnerin den vom Beschwerdeführer erhobenen Rechtsvorschlag und verpflichtete ihn zur Zahlung von total Fr. 4'512.90 (Prämien in Höhe von Fr. 3'649.75 zuzüglich Zinsen von Fr. 165.75, Kostenbeteiligungen von Fr. 379.20, Mahnspesen von Fr. 125.00, Inkassogebühren von Fr. 95.00 und Betreibungskosten von Fr. 98.20. Die dagegen erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 5. November 2024 ab.