6.2. 6.2.1. Der Beschwerdeführer macht geltend, das Valideneinkommen sei nicht korrekt ermittelt worden. Er habe eine Ausbildung zum Finanzplaner abgeschlossen. Der von der Beschwerdegegnerin angewendete Tabellenlohn bilde das Einkommen eines Finanzplaners in keiner Weise ab. Unter Hinweis auf die Website www.jobs.ch macht der Beschwerdeführer geltend, der Median liege bei einem Jahreseinkommen in Höhe von Fr. 126'000.00 (Beschwerde S. 3).