6. 6.1. Hinsichtlich der erwerblichen Auswirkungen des Gesundheitsschadens errechnete die Beschwerdegegnerin gestützt auf die LSE 2020, Tabelle TA1, Ziffer 66, Kompetenzniveau 1, Männer, unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung von 2020 bis 2021 ein Valideneinkommen von Fr. 82'502.00. Bei Gegenüberstellung mit dem gestützt auf den sich aus der LSE 2020 ergebenden Medianlohn für Tätigkeiten des Kompetenzniveaus 1, Männer, Total, ermittelten Invalideneinkommen von Fr. 65'322.00 resultiere ein Invaliditätsgrad von 21 % (VB 121 S. 2).