re Tätigkeit unter Einbezug der Einschränkungen unter Punkt 3.3. des Gutachtens ("Vorgeneigt Stehen, Rotation im Sitzen, Knien, Hockestellung und wiederholte Kniebeugen sollten nur selten [d.h. max. 3 Stunden pro Tag, verteilt] vorkommen. Tätigkeiten mit hohen Anforderungen an das Gleichgewicht sollten nicht vorkommen."; vgl. VB 110.1 S. 26) und mit möglichst kurzen Zeitspannen im öffentlichen Raum und ohne berufliches Autofahren, als 100 % arbeitsfähig zu erachten (VB 110.1 S. 27).