Somit sei die Konklusion einer 100%igen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit die logische Aussage für einen Versicherungsmediziner. Als Hausarzt, der den Beschwerdeführer intensiv begleite, wiederholt untersucht habe und Therapien und Rückmeldungen koordiniere, stehe er klar zur 100%igen Arbeitsunfähigkeit, da auch mit dem SVA-Arbeitsversuch keine Steigerbarkeit des Pensums habe erzielt werden können. Es sei zudem nicht ersichtlich, wie sich der Arbeitsmediziner eine angepasste Tätigkeit denn konkret vorstelle.