5.2. Mit Stellungnahme vom 22. Dezember 2024 führte Dr. med. F._____ aus, es handle sich um eine äusserst komplexe Situation mit multifaktoriellen Schmerzen und Beschwerden, deren Ursache bisher mittels diverser Therapien nicht nachhaltig habe beeinflusst werden können. Sie hätten alle ambulanten und stationären Abklärungen und Therapien durchgeführt und würden schlichtweg nicht weiterkommen. Das Problem des Beschwerdeführers seien einerseits die blande Bildgebung und neurologische Abklärung und andererseits die fehlende psychiatrische Diagnose. Somit sei die Konklusion einer 100%igen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit die logische Aussage für einen Versicherungsmediziner.