5. 5.1. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen unter Hinweis auf die im Beschwerdeverfahren eingereichte Stellungnahme seines behandelnden Hausarztes Dr. med. F._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, vom 22. Dezember 2024 geltend, er sei aufgrund seiner somatischen Einschränkungen nicht in der Lage, 100 % zu arbeiten (vgl. Beschwerde S. 4; Eingabe vom 21. Februar 2025).