terns des Beines links ab Ende Oktober 2021" sei plausibel und nachvollziehbar. Aufgrund des starken Zitterns im linken Bein bestehe beim Autofahren (Kundenbesuche und Arbeitsweg) ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Eine Tätigkeit mit Autofahren sei auch mit einem Automaten nicht zumutbar. Der Beschwerdeführer sei in einer angepassten Tätigkeit als zu 100 % arbeitsfähig zu erachten (VB 111 S. 7 f.).