.) habe die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Finanzberater in Ausbildung sowie für jede andere bildungsangepasste Tätigkeit keine relevante Einschränkung des arbeitsbezogenen Funktionspotenzials ergeben. Aus medizinischer Sicht könne auf die vorliegenden Gutachten abgestellt werden. Die Beurteilung einer Arbeitsfähigkeit von 20 % angestammt "ab der Häufigkeit- und Intensitätssteigerung des Muskelzit- -4-