Im AEH-Gutachten vom 15. Februar 2022 (VB 110.1 S. 23 ff.) mit FOMA (funktionsorientierte medizinische Abklärung) und EFL (Evaluation der arbeitsbezogenen funktionellen Leistungsfähigkeit) sei eine Arbeitsfähigkeit in angestammter Tätigkeit von 20 % festgehalten worden aufgrund des deutlich zu hohen Unfallrisikos aufgrund des starken Zitterns im linken Bein beim Autofahren (Kundenbesuche). Eine Tätigkeit mit Autofahren, auch mit einem Automaten, sei nicht zumutbar. Hingegen sei der Beschwerdeführer in einer angepassten Tätigkeit als zu 100 % arbeitsfähig zu erachten.