3. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf die Beurteilung ihrer RAD-Ärztin Dr. med. C._____, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, vom 26. Juli 2024 (VB 111). Diese führte gestützt auf die Akten aus, dass seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit am 27. Juli 2020 nach Sturz mit Synkope ein lumbales Schmerzsyndrom mit Tremor-ähnlichen Zuckungen bestehe, welche "attackenweise" das linke Bein befallen würden und für die zahlreiche somatische Untersuchungen keinerlei Erklärung ergeben hätten (VB 111 S. 6). Im AEH-Gutachten vom 15. Februar 2022 (VB 110.1 S. 23 ff.)