mit Verfügung vom 12. November 2024 einen Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Rente. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 12. November 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 11. Dezember 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 12.11.2024 sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei zu verurteilen, dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Leistungen, namentlich eine IV-Rente, auszurichten. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zu Lasten der Beschwerdegegnerin". 2.2. Mit Vernehmlassung vom 14. Januar 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.