1. Der 1997 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 28. April 2021 unter Hinweis auf Rücken-, Hüft- und Oberschenkelbeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, holte die Akten der Krankentaggeldversicherung (B._____ AG) ein, nahm Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und führte vom 19. September 2023 bis 14. Januar 2024 berufliche Eingliederungsmassnahmen in Form eines Aufbautrainings durch. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin