Im Mai 2007 hatte er zudem einen Kurs zur Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Strasse besucht (vgl. Lebenslauf des Beschwerdeführers [VB 240 S. 14 f.]; VB 171 S. 14). Der Beschwerdeführer ist aufgrund seiner gesundheitlichen Beschwerden nicht mehr in der Lage, auf einen angestammten Beruf zurückzugreifen.