5.2.4. In der vorliegend anwendbaren LSE-Tabelle TA1 werden im Kompetenzniveau 2 praktische Tätigkeiten wie Verkauf/Pflege/Datenverarbeitung und Administration/Bedienen von Maschinen und elektronischen Geräten/ Sicherheitsdienst sowie Fahrdienst genannt. Das Kompetenzniveau 1 umfasst sodann einfache Tätigkeiten körperlicher oder handwerklicher Art. Kann die versicherte Person nach Eintritt der Invalidität nicht auf einen angestammten Beruf zurückgreifen, rechtfertigt sich die Anwendung des Kompetenzniveaus 2 praxisgemäss nur dann, wenn sie über besondere Fertigkeiten und Kenntnisse verfügt, beispielsweise Führungserfahrung, -7-