5. 5.1. 5.1.1. Die Beschwerdegegnerin ermittelte im angefochtenen Einspracheentscheid gestützt auf die Angaben der letzten Arbeitgeberin des Beschwerdeführers ein Valideneinkommen von Fr. 81'045.00 (VB 238 S. 1, 3; 244 S. 3). Das Invalideneinkommen legte sie gestützt auf den Medianlohn für Tätigkeiten des Kompetenzniveaus 2 gemäss den nach CH-ISCO-19 neu ermittelten Werten der Tabelle TA1 der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BFS) des Jahres 2022 (Total, Männer) sowie unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung -5-