Als angepasst gilt eine leichte bis mittelschwere Tätigkeit, wobei mittelschwere Arbeiten höchstens bis Lendenniveau und leichte Arbeiten höchstens bis Schulterniveau möglich sind. Nicht zumutbar sind Überkopfarbeiten, Tätigkeiten, welche mit Schlägen und/oder Vibrationen für die linke obere Extremität oder mit Ziehen und/oder Stossen von schweren und sehr schweren Lasten mit dem linken Arm verbunden sind, das Tragen und/oder Heben und Bewegen von schweren bis sehr schweren Lasten mit einem Hubwagen ohne Eigenbetrieb sowie langdauernde (mehr als eine Stunde dauernde) Zwangshaltungen der linken Schulter/des linken Arms.