4.2. Der zur Beurteilung des Anspruchs auf eine Invalidenrente relevante medizinische Sachverhalt ist gestützt auf die Akten erstellt und auch unumstritten. Demnach ist der Beschwerdeführer in seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit als Kurierfahrer unfallbedingt zu 100 % arbeitsunfähig (VB 227 S. 10; vgl. auch VB 171 S. 4). In einer den unfallbedingten funktionellen Einschränkungen der linken Schulter angepassten Tätigkeit ist er spätestens seit dem 12. Januar 2024 zu 100 % arbeitsfähig (VB 227 S. 10). Als angepasst gilt eine leichte bis mittelschwere Tätigkeit, wobei mittelschwere Arbeiten höchstens bis Lendenniveau und leichte Arbeiten höchstens bis Schulterniveau möglich sind.