5.3.5. Betreffend den Bereich "Wäsche und Kleiderpflege" hielt die Fachspezialistin fest, dass die Schwiegertochter die gesamte Wäschepflege tätige. Die Beschwerdeführerin helfe nur beim Zusammenlegen kleinerer Wäscheteile mit. Das Sortieren der normalgrossen Wäscheteile sei der Beschwerdeführerin mit der linken Hand ebenso möglich wie das Ein- und Umfüllen der Wäscheteile in die Maschine oder den Tumbler. Das Tragen der Wäsche in den Keller hinunter und wieder hoch sei dem Ehemann zumutbar. Dasselbe gelte für das Sortieren der Bettwäsche oder der grossen Badetücher sowie das Versorgen ihrer Wäsche.