5.3.4. In Bezug auf den Bereich "Einkauf und weitere Besorgungen" hielt die Fachspezialistin fest, dass die Einkaufsliste gemeinsam mit der Schwiegertochter während der Menüplanung geschrieben werde. Der Ehemann fahre seit jeher mit dem Auto zum Einkauf, die Beschwerdeführerin begleite ihn. Dies wäre im Gesundheitsfalle nicht anders. Der Zahlungsverkehr erfolge durch die Beschwerdeführerin selbst, bei Administrativem benötige sie aufgrund sprachlicher Probleme "(IV-fremd)" Unterstützung. Den Kleidereinkauf tätige sie gemeinsam mit den Schwiegertöchtern.