5.3. 5.3.1. Die Fachspezialistin des Abklärungsdienstes gewichtete die Aufgaben im Haushalt in ihrem Bericht vom 14. Juni 2024 wie folgt: "Ernährung" 40 %, "Wohnungs- und Hauspflege" 30 %, "Einkauf und weitere Besorgungen" 10 %, "Wäsche und Kleiderpflege" 20 %, "Pflege und Betreuung von Kindern und/oder Angehörigen" sowie "Garten-/Umgebungspflege und Haustierhaltung" je 0 % (VB 39 S. 5 ff.). Diese Gewichtung blieb – nach Lage der Akten, insbesondere angesichts der praktisch vollzeitigen Berufstätigkeit bzw. Abwesenheit des verheirateten beeinträchtigten Sohnes (vgl. E. 4.3.3. hiervor) und des fehlenden Gartens (VB 39 S. 4) und nichtvorhandener Haustiere – zu Recht unbestritten.