Zu klären bleibt, ob die Fachspezialistin die Einschränkungen der Beschwerdeführerin im Haushalt anlässlich der Abklärung vom 12. Juni 2024 zutreffend beurteilt und dabei die Schadenminderungspflicht der Angehörigen korrekt berücksichtigt hat (Beschwerde, Ziff. 21 ff.).