2024 selbst aus, dass sie sich erst etwa zwei Jahre nach der Nierentransplantation – damit erst 2014, als das jüngste Kind bereits 19-jährig und seit längerem ganztags abwesend war – nach Jobs umgesehen habe (vgl. VB 39 S. 3). Die angeblichen Bemühungen blieben jedoch nach Lage der Akten ebenso unbewiesen wie die behauptete Stellensuche über Bekannte (Beschwerde, Ziff. 15). Einzig im beschwerdeweise eingereichten Schreiben vom 5. Dezember 2024 bestätigte Herr C._____, bei dem es sich offenbar um den Schwiegersohn der Beschwerdeführerin handelt, eine Bewerbung der Beschwerdeführerin als Reinigungskraft "[v]or etwa 6 bis 7 Jahren" (BB 15), ohne dies aber weiter zu belegen.