Er habe immer zu Hause gelebt. Heute bzw. seit die Kinder grösser seien und die Schule besucht hätten, würde die Beschwerdeführerin im Gesundheitsfall, auch aus finanziellen Gründen, in einem 60-70%-Pensum arbeiten (vgl. VB 11 S. 1 f.). Anlässlich des Gesprächs vor Ort habe die Beschwerdeführerin angegeben, sie würde in gesundem Zustand in einem 80-100%-Pensum arbeiten. Sie habe wegen der Nierenerkrankung keine Anstellung gesucht, die Kinder seien auch noch kleiner gewesen. Sie habe auch wegen der Behinderung des Sohnes nicht arbeiten können, sei sie dadurch doch völlig beschäftigt gewesen.