Tätigkeiten, die den Einsatz beider Arme oder Hände erfordern würden, seien dadurch nur noch sehr eingeschränkt möglich. Durch die chronische Anämie im Rahmen der Nierenerkrankung und die fortlaufende Immunsuppression durch die Nierentransplantation im Jahr 2012 bestehe eine zusätzliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit im Sinne von erhöhter Müdigkeit und Leistungseinschränkung. Weitere Einschränkungen bestünden durch die chronisch venöse Insuffizienz beider Beine. In einer angepassten körperlich leichten Tätigkeit bestehe medizinisch-theoretisch eine Arbeitsfähigkeit von 60 bis 70 % (VB 29 S. 3 f.).