Aussicht. Nach Eingang dagegen gerichteter Einwände nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem internen Abklärungsdienst und entschied gestützt darauf mit Verfügung vom 13. November 2024 wie vorbeschieden. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 10. Dezember 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: