Die 1968 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 23. November 2022 bei der Beschwerdegegnerin unter Angabe einer Handproblematik (bestehend seit einem Autounfall im Jahr 1992) und einer Nierenkrankheit (Transplantation im Jahr 2012) zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach medizinischen und persönlichen Abklärungen, Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und einer Abklärung bei der Beschwerdeführerin zu Hause betreffend deren Leistungsfähigkeit im Haushaltsbereich stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 29. Juli 2024 die Abweisung des Leistungsbegehrens in