1. Die 1968 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 23. November 2022 bei der Beschwerdegegnerin unter Angabe einer Handproblematik (bestehend seit einem Autounfall im Jahr 1992) und einer Nierenkrankheit (Transplantation im Jahr 2012) zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an.