6.3.2. Die Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin reichte anlässlich der Verhandlung vom 21. Januar 2025 eine Kostennote ein, welche sowohl ihren eigenen Aufwand als auch denjenigen des unentgeltlichen Rechtsbeistandes umfasst und die einen Zeitaufwand von 13,6 Stunden zu Fr. 220.00, Barauslagen von Fr. 91.45 und Mehrwertsteuer von Fr. 250.55, total somit Fr. 3'390.25, ausweist, was abzüglich der für den bereits vor Erlass der angefochtenen Verfügung angefallenen und damit vorliegend nicht zu berücksichtigenden Kosten von 778.40 (Fr. 701.70 x 1,03 x 1,077) einen Betrag von Fr. 2'611.85 ergibt.