Ohnehin wäre ein Abzug aufgrund leidensbedingter Einschränkungen auch aufgrund des noch zumutbaren Arbeitspensums von 80 % nicht gerechtfertigt. Dieses wirkt sich bei Frauen ohne Kaderfunktion statistisch betrachtet lohnerhöhend aus (LSE-Tabelle TA18 des Jahres 2022, Monatlicher Bruttolohn [Zentralwert] nach Beschäftigungsgrad, beruflicher Stellung und Geschlecht, Privater und öffentlicher Sektor zusammen).