Es sei im Zeitraum vom 1. Juni 2023 bis heute eine Arbeitsunfähigkeit von 80 % festzustellen. 10. Es sei die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen. 11. Es seien keine Kosten für das Verfahren zu erheben. 12. Es sei eine mündliche Hauptverhandlung abzuhalten. 13. Es seien die Akten aus dem Vorverfahren von gerichtlich einzuholen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 8. Februar 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 12. Februar 2024 wurde die B._____, als berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin, im -3-