Es sei im Zeitraum vom 24. November 2020 bis zum 25. November 2020 eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % festzustellen. 6. Es sei im Zeitraum vom 21. Januar 2021 bis zum 4. Februar 2021 eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % festzustellen. 7. Es sei im Zeitraum vom 5. Februar 2021 bis zum 10. Februar 2021 eine Arbeitsunfähigkeit von 50 % festzustellen. 8. Es sei im Zeitraum vom 11. Februar 2021 bis zum 31. Mai 2021 eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % festzustellen. 9. Es sei im Zeitraum vom 1. Juni 2023 bis heute eine Arbeitsunfähigkeit von 80 % festzustellen.