"1. Es sei im Zeitraum vom 3. September 2018 bis zum 5. Juni 2019 eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % festzustellen. 2. Es sei im Zeitraum vom 30. September 2019 bis zum 1. Oktober 2019 eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % festzustellen. 3. Es sei im Zeitraum vom 18. Februar 2020 bis zum 20. Februar 2020 eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % festzustellen. 4. Es sei im Zeitraum vom 27. März 2020 bis zum 6. April 2020 eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % festzustellen. 5. Es sei im Zeitraum vom 24. November 2020 bis zum 25. November 2020 eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % festzustellen.