Im Rahmen ihrer anschliessend durchgeführten Abklärungen nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess die Beschwerdeführerin durch von ihr beauftragte Sachverständige bidisziplinär begutachten (Gutachten vom 6. Juni 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 7. Dezember 2023 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 26. Januar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: