1. Die 1981 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt als Reinigungsmitarbeiterin in einem Spital tätig. Am 3. Mai 2021 meldete sie sich unter Hinweis auf Beschwerden im rechten Arm bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen ihrer anschliessend durchgeführten Abklärungen nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess die Beschwerdeführerin durch von ihr beauftragte Sachverständige bidisziplinär begutachten (Gutachten vom 6. Juni 2023).