4.2. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers berücksichtigten die ZMB- Gutachter sämtliche beklagten Beschwerden. So hielten sie fest, es bestehe wegen der Beschwerden in beiden Kniegelenken eine eingeschränkte Gehfähigkeit. Die Gehstrecke bzw. Gehdauer sei daher auf circa 20 Minuten limitiert. Des Weiteren komme es nach der Abtragung der Ossifikationen am Tuber Ischiadicum im Sitzen immer noch zu Beschwerden in der Hüftregion (Trochanterregion) links. Im Weiteren sei die Beweglichkeit der linken Schulter in den Endstellungen schmerzhaft eingeschränkt. Unter anderem seien daher repetitive Überkopfarbeiten zu vermeiden (VB 205 S. 28 f.).