1.2. Streitig und zu prüfen ist demnach, ob die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 5. November 2024 (VB 253) zu Recht verneinte. 2. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre ZMB-Gutachten vom 28. September 2023. Dieses umfasst eine psychiatrische, eine internistische, eine orthopädische sowie eine neurologische Beurteilung. Folgende Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit wurde gestellt (VB 205 S. 28): "- Belastungs- und bewegungsabhängige Knieschmerzen beidseits (rechts mehr als links) bei