2.8. Am 17. April 2025 beantragte der Beschwerdeführer sinngemäss die Rückweisung der Sache an die Beschwerdegegnerin zu weiteren Abklärungen und zur Neuverfügung, reichte zusätzliche medizinische Unterlagen ein und ersuchte zudem darum, auf die Verfügung vom 2. April 2025 zurückzukommen und ihm die unentgeltliche Verbeiständung in der Person von Rechtsanwalt Patrick M. Hoch zu bewilligen. Mit Schreiben vom 28. April 2025 lehnte es die Instruktionsrichterin ab, auf die Verfügung vom 2. April 2025 zurückzukommen.