2.6. Am 24. Februar 2025 reichte der Beschwerdeführer eine weitere Stellungnahme ein und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der SVA Aargau vom 5. November 2024 sei aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer ab 14. April 2019 eine IV-Rente von wenigstens 25% zuzusprechen.