2.2. Mit Vernehmlassung vom 27. Dezember 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Am 7. Januar 2025 nahm der Beschwerdeführer erneut Stellung und reichte u.a. weitere medizinische Unterlagen ein. 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 10. Januar 2025 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege für die Gerichtskosten bewilligt. 2.5. Mit Eingabe vom 24. Januar 2025 ersuchte der unterdessen anwaltlich vertretene Beschwerdeführer um Bestellung von Dr. iur. Patrick Hoch, Rechtsanwalt, Zürich, zu seinem unentgeltlichen Rechtsbeistand. -3-