Nach dagegen erhobenen Einwänden nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst und veranlasste sodann eine erneute polydisziplinäre Begutachtung (psychiatrisch, internistisch, orthopädisch, neurologisch) durch die ZMB, Basel (Gutachten vom 28. September 2023). Mit Verfügung vom 5. November 2024 entschied die Beschwerdegegnerin schliesslich dem Vorbescheid entsprechend. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 4. Dezember 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die Zusprache mindestens einer halben Rente und die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für die Verfahrenskosten.