3.2.3. Betreffend den August 2024 wurde vom Personalberater dokumentiert, dass der Beschwerdeführer von der Stellensuche befreit sei (vgl. Eintrag vom 3. Juli 2024 im prozessorientierten Beratungsprotokoll in VB II: "PB informiert STES, dass im August STES befreit ist von NpA"). Für den Monat Juli 2024 findet sich keine solche Angabe in den Akten. Auch in der E-Mail an den Beschwerdeführer vom 27. August 2024 (VB 31) und in seiner Stellungnahme zuhanden des Beschwerdegegners (VB 25) wiederholte der Personalberater seine Schilderung gemäss Protokolleintrag.