Schliesslich trifft es zwar zu, dass die psychologische Behandlung am 14. November 2022 unterbrochen worden war (vgl. E. 3.2.1. hiervor), diese wurde jedoch im November 2023 wieder aufgenommen (VB 370 S. 4; 390 S. 1). Dazu hat sich Prof. Dr. med. E._____ in seinen Beurteilungen ebenfalls nicht geƤussert.