setzung mit einer allfälligen Wechselwirkung der verschiedenen (fachärztlich) gestellten Diagnosen aus, die angegebene Schmerzsymptomatik bedinge vermehrte Pausen zur Erholung im Umfang von ca. einer Stunde pro Arbeitstag. Die durch diese vermehrten Pausen bedingte Reduktion der berufsbezogenen Leistungsfähigkeit sei bereits in der Reduktion der berufsbezogenen Leistungsfähigkeit aufgrund der psychischen Störung "subsumiert", da auch aufgrund der rezidivierenden depressiven Symptomatik neben einer inhaltlichen Leistungsminderung von einer verminderten zeitlichen Belastbarkeit auszugehen sei, die vermehrte Pausen erfordere (VB 340 S. 7).