4. 4.1. Die Beschwerdeführerin bringt im Wesentlichen vor, ihr Gesundheitszustand habe sich seit der letzten Beurteilung im Jahr 2022 deutlich verschlechtert. Sie erhalte gegen die Schmerzen eine hohe Dosis an Opiaten, welche eine Arbeitstätigkeit zusätzlich verunmöglichen würden. Sie leide unter Mehrfachdiagnosen (Boderline, mittelgradige bis stark ausgeprägte Depression, MS, Fibromyalgie, Drusenpapillen, Endometriose), die in ihrer Gesamtheit zu einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit führen würden. Die Beschwerdegegnerin habe eine Rentenerhöhung indes abgelehnt, ohne die von den behandelnden Ärzten empfohlene interdisziplinäre Begutachtung veranlasst zu haben (vgl. Beschwerde).