Die Beschwerdeführerin gebe eine Zunahme der Schmerzsymptomatik im Becken- und Lumbalbereich an, welche gemäss den medizinischen Unterlagen in etwa zum Zeitpunkt der letzten rechtskräftigen Verfügung im September 2022 das Maximum erreicht habe. Somatisch-organisch habe sich keine Schmerzursache finden lassen. Aus versicherungsmedizinischer Sicht habe die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit von Dezember 2020 weiterhin im Wesentlichen Bestand. Die Beschwerdeführerin könne körperlich leichte, wechselbelastende Tätigkeiten ohne Zwangshaltungen der Wirbel- -7-