Im Dezember 2022 habe die behandelnde Psychologin neben dem Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung das Vorliegen einer mittelschweren Depression beschrieben. Beide Diagnosen seien bereits durch den RAD im Dezember 2020 aufgeführt und in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit gewürdigt worden. Aktuell ergebe sich in Bezug auf die psychiatrische Situation kein Hinweis darauf, dass eine relevante Veränderung eingetreten sei. Insbesondere wäre es auch ungewöhnlich, im Falle einer massgeblichen Verschlechterung des psychischen Zustandsbildes die psychologische Behandlung zu sistieren.