Gemeinsam mit der Beschwerdeführerin habe die behandelnde Psychologin im November 2022 entschieden, die psychologische Behandlung zu sistieren, da die Schmerzproblematik im Vordergrund gestanden und keine psychotherapeutischen Sitzungen zugelassen habe. In einer Bescheinigung von Oktober 2022 konstatiere die behandelnde Psychologin, dass die psychische Störung und die Schmerzsymptomatik in einer Interaktion stehen würden. Im Dezember 2022 habe die behandelnde Psychologin neben dem Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung das Vorliegen einer mittelschweren Depression beschrieben.