(MS) gestellt worden. Unter anderem sei es zu einer Sehverschlechterung gekommen. Ausweislich des letzten vorliegenden Berichts augenärztlicherseits aus dem Kantonsspital G._____ von Dezember 2022 sei der Visus beidseits mit Korrektur unauffällig gewesen. Darüber hinaus sei der körperliche Untersuchungsbefund ausweislich des Berichts von März 2023 aus der Neurologie des Kantonsspitals G._____ nicht wegweisend verändert gewesen. Dort seien zusätzlich chronische Kopfschmerzen festgestellt und diese zum Teil respektive differenzialdiagnostisch auf den Übergebrauch von Schmerzmitteln zurückgeführt worden.