3.2.1. Am 14. September 2023 führte Prof. Dr. med. E._____ aus, folge man dem Bericht der PD F._____ vom Dezember 2022 und den Angaben aus dem Bericht des Kantonsspitals G._____ vom April 2021, sei davon auszugehen, dass bei der Beschwerdeführerin zum Zeitpunkt der letzten Verfügung im September 2022 bereits die maximale oder fast maximale Ausprägung der von ihr angegebenen Rückenschmerzen bestanden habe. Eine Ursache für die Schmerzen im somatisch-organischen Bereich habe sich nicht gefunden. Im Mai 2022 sei die Diagnose einer Multiplen Sklerose -6-